Preise

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen! 

Oft werde ich  nach meinen Stundensätzen gefragt. Ein fairer Preis ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Hier präsentiere ich mich Ihnen so transparent wie möglich und berechne meine Leistungen zu wirklich fairen Preisen. In die Berechnung meines Stundensatzes fließen unter anderem folgende Punkte und Aspekte mit ein:


  • mein Stundenlohn
  • eine Anfahrtspauschale in meinem Versorgungsgebiet Dreieich
  • ein geringer Anteil meiner Haftpflichtversicherung und Lohnnebenkosten


Für meine Leistung berechne ich einen festen Satz
von  28 € / Stunde. ( Ab 1. Februar 2025 berechne ich 30 € / Stunde.)
Meine gewerblichen Dienstleistungen stelle ich Ihnen 
privat in Rechnung und werden von mir nicht über die Krankenkasse abgerechnet.

Den Betrag von 131 € Entlastungsbeitrag können Sie aber direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen und sich wieder erstatten lassen.


Für gemeinsame Autofahrten (Fahrdienste) innerhalb meiner Dienstleistungen berechne ich zusätzlich 0,80 € pro gefahrenen Km, ( Ab 1. Februar  1 € / Km ) zbs. Fahrt zum Einkauf, zum Arzt oder sonstige Begleitdienste.
Außerhalb von Dreieich berechne ich eine Anfahrt / Wegpauschale 
(An-und Abfahrt) von 0,35 € / km, ( Ab 1. Februar 2025, 0,45 € / km )


Die angegebenen Preise sind Endpreise. 

Gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich in meinen Rechnungen  auch nicht aus (Kleinunternehmerstatus).